Wer kennt es nicht, die 'IP-Adressen-Verschlüsselung'🔑: "4. Der Kläger war auch nicht verpflichtet, vor dem Aufrufen der Webseite der Beklagten seine eigene IP-Adresse zu verschlüsseln."
Quelle: LG München, 3 O 17493/20, openjur Rn13
Ich denke nur die Vollbitverschlüsselung ist noch besser.
@cccpresser Ich biete noch zwei mal ROT13 an
@anghenfil Schlag das mal dem LG München vor.
@cccpresser Hab leider kein Faxgerät.
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@cccpresser Ich biete noch zwei mal ROT13 an