Retourenlabel kam an. Bei der DSGVO Auskunft ist ihnen leider nicht möglich, meine Oma ausreichend zu identifizieren und daher fordern sie Postident. Habe gefragt, ob ein Missverständnis vorliegt, da ja ein Tastendruck ihrer Meinung nach für einen Kaufvertrag ausreichend ist.
Ich verstehe das nicht, aber vielleicht verstehen sie es ja, wenn sich die Datenschutzbehörde mit dem Problem auseinandersetzt. Mal schauen, ob sie nun erkennen, dass das nur ein bedauerliches Missverständnis war.