Post vom Finanzamt: Der Freifunk Rhein-Neckar e.V. erfüllt die Voraussetzungen für die neue Regelung der Gemeinnützigkeit des #Freifunk aus dem #Jahressteuergesetz 2020. 🎉
Unser Dank gilt allen, die dafür gekämpft haben, das Freifunk nun ein eigener anerkannter gemeinnütziger Zweck in der #Abgabenordnung ist und ganz besonders unseren Mitgliedern und Spendern für die aufgebrachte Geduld seit März 2019! (1/2)
@ffrn wat
@guenther
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html :
Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung
fördern
Freifunk steht unter der Nummer 23: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
Vermutlich wurde da einfach nicht aufgepasst, denn der Sinn dahinter ist uns nicht ersichtlich. Auf eine Korrektur zu hoffen ist aber wohl auch aussichtslos.
@ffrn Herzlichen Glückwunsch 🎉🎊👍
Leider zählen #Mitgliedsbeiträge künftig nicht als #gemeinnützig. Wir werden eine Senkung des Mitgliedsbeitrags prüfen, dies müsste jedoch durch regelmäßige Spenden aufgefangen werden.
Informationen darüber wie du uns Spenden kannst findest du hier: https://ffrn.de/spenden/ (2/2)